Informationen zu Selbsttests für noch nicht eingeschulte Kinder

Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert in seinem aktuellen Newsletter über Selbsttests für noch nicht eingeschulte Kinder:

Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wird die Bayerische Teststrategie ausgeweitet. Es werden nach den Pfingstferien auch für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem Elternbrief.  Den Elternbrief gibt es  auch auf Englisch, Türkisch und in Leichter Sprache.

Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert fort. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung (vgl. 408. Newsletter).


Für die Schulkinder und die Beschäftigten bleibt es im Hinblick auf die Selbsttests bei dem im 410. Kita-Newsletter sowie dem 413. Kita-Newsletter  beschriebenen, bereits vertrauten Verfahren.

Zum Ablauf:

  • Pro Kind kann die Einrichtung insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind. (Möglicherweise hat noch nicht jede Apotheke nach den Pfingstferien eine ausreichende Menge an geeigneten Selbsttests vorrätig, es wird diesbezüglich um Geduld gebeten.)
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde.
     
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